Terms of service
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen
APEX Piotr Korbecki
Piłsudskiego 12/6
95-050 Konstantynów Łódzki
Polen
E-Mail: info@apexcnc.eu
Telefon: +48 792 706 941
NIP: PL7312091134
REGON: 541298383
– nachfolgend „APEX“ genannt –
und unseren Kunden.
Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an sonstige gewerbliche Kunden. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Diese AGB gelten insbesondere für die Herstellung und Lieferung von individuell nach Kundenangaben gefertigten CNC-Frästeilen, Einzelteilen, Prototypen und Serien.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn APEX ein verbindliches Angebot bzw. eine Auftragsbestätigung abgibt und der Kunde dieses Angebot annimmt oder wenn APEX mit der vereinbarten Ausführung des Auftrags beginnt.
Angebote von APEX basieren auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen, insbesondere technischen Zeichnungen, CAD-Dateien, Stückzahlen, Materialien und sonstigen Spezifikationen.
Änderungen der technischen Unterlagen oder Anforderungen nach Angebotsabgabe können zu einer Anpassung des Preises und der Lieferzeit führen.
3. Angebote und Preise
Angebote werden auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten technischen und kaufmännischen Informationen erstellt.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich Preise netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
Material-, Versand-, Verpackungs- und sonstige Fremdkosten können gesondert berechnet werden, sofern dies im Angebot entsprechend ausgewiesen ist.
Ein Angebot ist, sofern darin keine andere Frist angegeben ist, für 14 Tage gültig.
4. Technische Unterlagen des Kunden
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm übermittelten CAD-Dateien, Zeichnungen, Maße, Toleranzen, Werkstoffangaben und sonstigen technischen Informationen vollständig und korrekt sind.
APEX darf sich grundsätzlich auf die vom Kunden bereitgestellten technischen Angaben verlassen.
Ergeben sich aus den Unterlagen Unklarheiten oder technisch widersprüchliche Angaben, kann APEX Rückfragen stellen und die Fertigung bis zur Klärung aussetzen.
Eine technische Prüfung durch APEX ersetzt keine konstruktive oder funktionale Freigabe durch den Kunden.
5. CAD-Dateien und geistiges Eigentum
Alle vom Kunden bereitgestellten CAD-Dateien, Zeichnungen, Modelle, Spezifikationen und sonstigen technischen Unterlagen bleiben Eigentum bzw. geistiges Eigentum des Kunden oder des jeweiligen Rechteinhabers.
APEX verwendet diese Unterlagen ausschließlich zur Bearbeitung der jeweiligen Anfrage und zur Durchführung des vereinbarten Auftrags.
Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, die zur Verfügung gestellten Unterlagen an APEX zu übermitteln und deren Verwendung zur Auftragsdurchführung zu gestatten.
APEX übernimmt keine Verantwortung für Ansprüche Dritter, die daraus entstehen, dass der Kunde nicht über die erforderlichen Rechte an den übermittelten Unterlagen verfügt.
6. Fertigung nach Kundenvorgaben
Die Fertigung erfolgt grundsätzlich nach den vom Kunden freigegebenen technischen Unterlagen.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist APEX nicht verpflichtet, die Konstruktion des Kunden auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen.
Änderungen an Konstruktion, Material, Toleranzen oder sonstigen technischen Anforderungen nach Fertigungsfreigabe bedürfen der Zustimmung von APEX und können zusätzliche Kosten verursachen.
7. Fertigungstoleranzen
Die einzuhaltenden Maße und Toleranzen ergeben sich aus den vom Kunden freigegebenen Zeichnungen und technischen Unterlagen.
Sofern für ein Maß keine besondere Toleranz angegeben ist, gelten die jeweils vereinbarten bzw. im Angebot angegebenen Fertigungstoleranzen.
Abweichungen innerhalb der vereinbarten Toleranzen stellen keinen Mangel dar.
8. Lieferzeit
Lieferzeiten werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben.
Die Lieferzeit beginnt grundsätzlich nach vollständiger Klärung aller technischen Fragen, nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen sowie – sofern vereinbart – nach Eingang einer Anzahlung oder sonstigen vereinbarten Zahlung.
Liefertermine können sich verlängern, wenn der Kunde erforderliche Informationen, Freigaben oder Unterlagen nicht rechtzeitig bereitstellt.
Bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von APEX, insbesondere höherer Gewalt, erheblichen Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, Betriebsstörungen oder Transportstörungen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
9. Lieferung und Versand
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
Versandkosten werden grundsätzlich gesondert berechnet, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
Das Versandrisiko richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften für Geschäfte zwischen Unternehmern bzw. nach den im Angebot vereinbarten Lieferbedingungen.
Eine Lieferung kann auch durch von APEX beauftragte Versanddienstleister erfolgen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von APEX.
Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt der Eigentumsvorbehalt auch für sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
11. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfrist ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
APEX ist bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen oder Lieferungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
12. Abnahme und Prüfung der Ware
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Teile nach Erhalt unverzüglich auf offensichtliche Mängel, Menge und Übereinstimmung mit dem Auftrag zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware mitzuteilen.
Für Kaufleute gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.
13. Mängel und Nacherfüllung
APEX haftet für Mängel der gelieferten Ware nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes wirksam vereinbart wurde.
Bei berechtigten Mängeln hat APEX zunächst das Recht zur Nacherfüllung.
APEX kann nach eigener Wahl nachbessern oder mangelhafte Teile durch mangelfreie Teile ersetzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Kunde hat APEX eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Nacherfüllung einzuräumen.
14. Haftung
APEX haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet APEX nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine zwingende gesetzliche Haftung entgegensteht.
15. Vertraulichkeit
APEX behandelt vertrauliche technische, kaufmännische und geschäftliche Informationen des Kunden vertraulich und verwendet diese ausschließlich zur Bearbeitung der jeweiligen Anfrage oder zur Durchführung des Auftrags.
Dies gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt waren, ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht öffentlich werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
16. Ablehnung von Aufträgen
APEX ist berechtigt, Anfragen oder Aufträge abzulehnen, insbesondere wenn deren Durchführung technisch nicht möglich, wirtschaftlich nicht sinnvoll oder mit gesetzlichen Anforderungen nicht vereinbar ist.
Ein Anspruch auf Annahme einer Anfrage besteht nicht.
17. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
18. Ausschluss des Widerrufsrechts
Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer.
Ein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht besteht für Unternehmer grundsätzlich nicht.
Dies gilt insbesondere für individuell nach Kundenvorgaben gefertigte CNC-Teile.
19. Anwendbares Recht
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen APEX und dem Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit eine solche Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.
Zwingende gesetzliche Vorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Sitz hat, bleiben unberührt, soweit diese zwingend anwendbar sind.
20. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand am Sitz von APEX in Polen vereinbart.
Gegenüber Unternehmern ist APEX außerdem berechtigt, Ansprüche am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
21. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
Stand: September 2026